Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen für ausgewählte und zertifizierte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) die Kosten, da sie auf Rezept verordnet werden dürfen. Es geht dabei um geprüfte, sogenannte Gesundheits- oder Medizin-Apps. Grundlage ist das „Digitale-Versorgung-Gesetz“, das 2019 beschlossen wurde. Mit digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept hält die Digitalisierung in unserer Gesundheitsversorgung weiter ihren Einzug.