Wohnraumsituation in Frankfurt

Die Mieten in der Mainmetropole steigen weiter kräftig an – für Menschen, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind verschärft sich die Situation zusehends. In der Vergangenheit unterstützte der Staat den sozialen Wohnungsbau zunächst kräftig – die Subventionen für öffentlich geförderte Wohnungen gingen dann aber zurück. Auch Senior*innen sind jetzt mehr und mehr von der Not betroffen, günstigen, altersgerechten und angemessenen Wohnraum zu finden.

Sozialer Wohnungsbau

Unter sozialem Wohnungsbau versteht  man den Bau von staatlich geförderten Wohnungen. Die Mieter*innen kommen aus sozial benachteiligten Schichten, die ihren Wohnungsbedarf nicht aus eigener finanzieller Kraft am Wohnungsmarkt decken können. Die Belegungsbindung mit Mietobergrenze regelt das deutsche Wohnungsbindungsgesetz.

Entwicklung und Tendenz

Deutschland war in der Vergangenheit noch Vorreiter des sozialen Wohnungsbaus. Mit der Abschaffung der Privilegien und Bindungen der Wohnungsgemeinnützigkeit ab 1988 hat der Rückzug des Bundes aus der Förderung, und damit der  Bedeutungsverlust des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt.

Wohnraumsituation in Frankfurt

Die Zahl der Haushalte, die auf eine Sozialwohnung warten, ist in Frankfurt zum Jahresende 2014 um 11,2 Prozent auf 9273 gestiegen. Ein Jahr zuvor waren noch 8230 Haushalte als wohnungssuchend registriert. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Wohnungsamtes hervor. Die Behörde spricht von dem höchsten Zuwachs an Wohnungssuchenden innerhalb eines Jahres seit Beginn der statistischen Aufzeichnung. Die Entwicklung sei „alarmierend“, so der Bericht. In den zurückliegenden fünf Jahren ist die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte um 22 Prozent gestiegen. Dabei ist der Bedarf für Flüchtlinge noch nicht berücksichtigt. Laut Bericht des Wohnungsamts mit Stichtag 31.12.2014 beträgt die Zahl der Sozialwohnungen auf 27535, im Vorjahr waren es noch 428 Wohnungen mehr.

Sozialwohnungen Mangelware

Der Bestand an Sozialwohnungen hat sich drastisch verringert, da immer mehr Wohnungen aus der zeitlichen Bindung gefallen sind. Anfang der neunziger Jahre gab es noch zirka 68.000 Sozialwohnungen im Stadtgebiet, 2001 waren es nur noch 40.000. In den neunziger Jahren fielen 2500 Sozialwohnungen im Jahr, in der darauffolgenden Dekade 1000 jährlich aus der Bindung, zuletzt waren es noch jeweils 160. (vgl. FAZ, 01.02.2016)
Aktuell ist die Zahl der genehmigten Wohnungen in Frankfurt  im vergangenen Jahr um elf Prozent auf 5196 Einheiten gestiegen. Das ist der größte Zuwachs an Baugenehmigungen im Wohnungsbau seit 50 Jahren. Ein Drittel der im vergangen Jahr genehmigten Wohnungen befinden sich in den Stadtteilen Europaviertel und Riedberg. Deren Entwicklung ist fast abgeschlossen. (vgl. FAZ, 11.02.2016)

Not macht erfinderisch

Aufgrund der angespannten Situation am Wohnungsmarkt können verschiedene Ansätze zu einer Lösung führen: Ist die Wohnung zu groß, kann man sie tauschen oder auch einen Teil untervermieten. Die Stadt Frankfurt will mit einem Prämienprogramm Mieter in Sozialwohnungen, die lieber in eine kleinere Wohnung ziehen möchten und Familien mit Kindern, die auf eine 3-, 4- oder 5-Zimmerwohnung warten, zusammenbringen und bietet für den Wohnungstausch Prämien und Hilfe bei dem Umzug an.

Wohnen für Hilfe

Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ ist die etwas andere Wohngemeinschaft. Die Idee: Senior*innen, die in Ihrer Wohnung Platz haben, etwa, weil die Kinder ausgezogen sind, bieten Auszubildenden oder Studierenden ein Zimmer an. Anstatt Miete zu verlangen, erhalten die „Vermieter“ Hilfeleistungen im Alltag. Vor Mietbeginn handeln beide Parteien die Konditionen aus. Mögliche Gegenleistungen können unter anderem  sein: Haushaltshilfe, Gartenpflege, Einkaufen, gemeinsame Spaziergänge oder Unternehmungen. Die Initiative „Wohnen für/gegen/mit Hilfe“ gibt es in mehreren Städten Deutschlands.

Anlaufstellen für Senior*innenwohnungen und Sozialwohnungen

Hilfe bei der Wohnungsvermittlung für Senior*innen, und Menschen mit Behinderung ebenso wie die Wohn- und Hilfsmittelberatung bietet das Amt für Wohnungswesen.
Wenn für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ein Verbleib in der eigenen Wohnung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung nicht möglich ist und somit ein Umzug unabdingbar wird, kann das Amt für Wohnungswesen bei der Suche nach einer geeigneten senior*inengerechten oder barrierefreien Wohnung im sozialen Mietwohnungsbau behilflich sein.

Auf der Website des Amtes für Wohnungswesen finden Sie Anträge, etwa für Wohngeld und für Sozialwohnungen Senior*inen.

Registrierung und Vermittlung von senior*inengerechten und barrierefreien Wohnungen:

Amt für Wohnungswesen

Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main

Telefon:  +49 (0)69 212 38350
Telefax:  +49 (0)69 212 35404

Soziale Wohnungsbaugesellschaften 

Auf dieser Website der Stadt Frankfurt finden Sie eine Übersicht der sozialen Wohnungsbaugesellschaften.

Wohnanlagen

Die Stadt Frankfurt am Main bietet in rund 6000 Wohnungen ein Betreutes Wohnen für Senior*innen an. Auf dieser Website von Älterwerden in Frankfurt werden Senior*inenwohnanlagen vorgestellt.

Fehlbelegung und Fehlbelegungsabgabe

Menschen mit geringen Einkommen sind auf preisgünstige Wohnungen angewiesen. Was geschieht aber mit Haushalten, deren Einkommenssituation sich nach Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung verbessert hat (Fehlbelegung)?  Müssen diese Haushalte aus ihren Wohnung ausziehen?
Die Antwort lautet Nein. Niemand muss ausziehen, weil sich seine Einkommensverhältnisse verbessert haben, auch dann nicht, wenn das aktuelle Einkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen deutlich übersteigt. Damit entsteht jedoch die Situation, dass ein Teil der geförderten Wohnungen von Mietern bewohnt wird, die auf diese Förderung gar keinen Anspruch haben. Die betroffenen Haushalte werden verpflichtet, neben ihrer vergünstigten Miete eine Abgabe zu bezahlen. Die Abgabe wird so bemessen, dass sie den Umfang des ungerechtfertigten Mietvorteils ausgleicht (Fehlbelegungsabgabe).

Wohnungskündigung von Senior*innen und wer helfen kann

Wohnungskündigungen von Senior*innen können unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen. Nachfolgend einige Vorschläge, falls eine Kündigung durch den Vermieter vorliegt.

Wenn man Mitglied beim Sozialverband Vdk Hessen-Thüringen ist kann man dort rechtliche Beratung erhalten.

Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Landesgeschäftsstelle
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 714002-0
Telefax: 069 714002-55

Wenn man Mitglied bei einem Mieterschutz ist kann man sich dort beraten lassen. Falls man weder beim Vdk noch bei einem Mieterschutz Mitglied ist, hilft nur noch ein Fachanwalt für Mietrecht (Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen).

Interessante Hinweise zum Thema Wohnen – Rechte und Pflichten im Alter finden Sie auf der Website des Berliner Mietervereins (bundesweit gültig) und auf unserer Webseite „Mietrecht: Rechte und Pflichten im Alter“.

Gefördert aus Mitteln der Stadt und des Jobcenters Frankfurt am Main.

 

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