Online-Helfer: Neuer „Steuerlotse“ für Rentner*innen
Ein neues kostenloses Online-Angebot des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll Rentner*innen dabei helfen, den Umgang mit ihren Steuerangelegenheiten deutlich zu erleichtern.
Für viele steuerpflichtige Rentner*innen und Pensionär*innen soll die Steuererklärung ab sofort einfacher werden. Der neue „Steuerlotse“, der im Auftrag des BMF entwickelt wurde, soll es Rentner*innen und Pensionär*innen künftig wesentlicher leichter machen, ihre Steuererklärung ohne weitere Einkünfte abzugeben. „Damit geht die Sache ratzfatz. Gebraucht werden nur die wesentlichen Daten, alles wird im neuen Online-Angebot Schritt für Schritt erklärt“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski in einer Mitteilung.
Schritt für Schritt-Erklärung
Insgesamt seien Erkenntnisse aus über 50-Stunden Interviews in die Produktentwicklung eingeflossen. Der „Steuerlotse“ könne nun ab dem Veranlagungsjahr 2020 genutzt werden. Auf der Website des „Steuerlotsen“ würden die Nutzer*innen in einem einfach verständlichen, Brief-basierten Verfahren identifiziert. Dadurch sei die Einstiegshürde niedrig gehalten, heißt es weiter. Einfach formulierte Orientierungshilfen und Erläuterungen würden die Nutzer*innen während des Ausfüllens bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützen. Gebraucht würden nur die wesentlichen Daten, alles werde im neuen Online-Angebot Schritt für Schritt erklärt.
Steuerpflichtige Nebeneinkünfte nicht berücksichtig
Der Steuerlotse richtet sich derzeit an Rentner*innen und Pensionär*innen mit ausschließlich klassischen Alterseinkünften. Heißt, wer steuerpflichtige Nebeneinkünfte, zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung oder aus einer selbständigen Tätigkeit bezieht, oder dauerhaft im Ausland lebt, kann den Steuerlotsen in der derzeitigen Version nicht nutzen. Jedoch können Rentner*innen und Pensionär*innen mit einem Fragebogen des Finanzministeriums kurz prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Nutzung des Steuerlotsen erfüllen.
Kirchensteuer kann angegeben werden
Spenden und Mitgliedsbeiträge, Krankheits- und Pflegekosten sowie weitere außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und gezahlte Kirchensteuer können angeben werden. Die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassen im Steuerlotsen jedoch keine Arbeitsverhältnisse. Sollten Senior*innen Haushaltshilfen als Arbeitnehmer einstellen, können Sie dies im Steuerlotsen nicht steuerlich absetzen, informiert das Bundesministerium weiter. Wer weitere Aufwendungen demnach geltend machen möchte, solle zurzeit auf die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke zurückgreifen oder die Online-Plattform Elster verwenden. (DE)