Urteil: Ausländischen Pflegekräften steht Mindestlohn zu

Wenn es um die Pflege naher Angehöriger in der eigenen Wohnung geht, kommt die Rettung oftmals von vermittelten ausländische Pflege- und Haushaltshilfen. Laut einem aktuellen Urteil steht Ihnen ein Mindestlohn zu, was das System der 24-Stunden-Pflege in Deutschland erheblich ins Wanken bringen könnte.

Kaum ein Betroffener spricht es klar aus: Die Pflege älterer Menschen in ihren eigenen vier Wänden funktioniert hierzulande häufig nur deshalb, weil Zigtausende von Frauen aus Osteuropa sie betreuen, pflegen, für sie einkaufen. So wissen viele Familien in Deutschland sich nicht besser zu helfen und greifen auf das Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege zurück, um einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen zu lassen. Nach dem Motto: Rund um die Uhr, kein Urlaub, wenig Geld.

700.000 Osteuropäerinnen in der 24-Stunden-Pflege
So werden von den insgesamt 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland 75 Prozent davon zuhause gepflegt. Das sind rund 3,3 Millionen Menschen und etwa eine Million von ihnen bekommen Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, errechnet das ZDF. Pflegeexpert*innen schätzen bis zu 700.000 Osteuropäerinnen in der 24-Stunden-Pflege, die oftmals nicht angemessen bezahlt werden.

Bulgarien sorgt für Präzedenzfall beim Bundesarbeitsgericht
Gegen dieses Lohndumping hat nun eine Pflegende vor Gericht gekämpft und gewonnen. Eine Frau aus Bulgarien hat für den Präzedenzfall beim Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 5 AZR 505/20) gesorgt, die nach eigenen Angaben eine mehr als 90 Jahre alte Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand allerdings eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich. Laut dem Grundsatzurteil hat Sie nun Anspruch auf Mindestlohn. Dies gelte vor allem auch für Bereitschaftszeiten, in denen sie Betreuung auf Abruf leistete, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter.

Für Sylvia Bühler vom Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di „basiert das Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege auf systematischem Gesetzesbruch“. Das sei Ihrer Einschätzung nach in der Pflegedienst-Branche schon länger bekannt. Nun könnte das Urteil möglicherweise auch dazu beitragen, dass es sich für die beteiligten Agenturen, die dieses Modell anpreisen, nicht mehr lohnt, Frauen aus Osteuropa als Helferinnen nach Deutschland zu vermitteln. Denn es wird für sie teurer.

„Ohne ausländischen Pflegekräfte bricht die häusliche Pflege zusammen“
Applaus für das Erfurter Urteil hat Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz, kaum übrig: „So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind“, sagt der Branchenexperte gegenüber der Zeit. „Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen.“

Chronische Überlastung am Arbeitsplatz
Apropos Applaus, der ist für die Pflegekräfte, die in der Corona-Krise eine nie gekannte Wertschätzung erfahren haben, mittlerweile verhallt. Dabei ist die Pflegebranche, die selber händeringend Personal sucht, durch weitere Härten wie die Corona-Pandemie bereits am Limit. Viele beklagen eine chronische Überlastung am Arbeitsplatz. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deuten bereits auf eine pandemiebedingte Kündigungswelle hin: So zählte die Branche zwischen Anfang April und Ende Juli 2020 rund 9.000 weniger Beschäftigte. Dies geht aus einer BA-Statistik hervor, die der FAZ vorliegt.

Nach Informationen des ZDF sieht sich das Bundesgesundheitsministerium nach dem Erfurter Urteil übrigens nicht in der Handlungspflicht. Die 24-Stunden-Pflege sei keine direkte Leistung der Pflegeversicherung, heißt es. (DE)

Gefördert aus Mitteln der Stadt und des Jobcenters Frankfurt am Main.

 

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