Haustierbestattungen

Wenn ein geliebtes Tier stirbt, ist es schwer Abschied zu nehmen und den Körper des Tieres einfach beseitigen zu lassen. Deshalb werden Haustiere immer häufiger bei einem Tierkrematorium eingeäschert und in einer Urne dem*der Besitzer*in übergeben.

Der*die Halter*in darf während der Einäscherung meist dabei sein und kann so noch einmal Abschied nehmen. Über eine Kamera können die Trauernden sehen, wie das Tier auf einer Bahre ins Krematorium geschoben wird. Je nach Größe und Gewicht des Körpers dauert die Verbrennung allerdings bis zu drei Stunden und kostet zwischen 95 € und 350 €. Selbst Pferde dürfen eingeäschert werden. Für diese benötigt man eine Genehmigung durch das Veterinäramt. Auch Tiererdbestattungen sind möglich, aber eher selten. Dann wird das Tier in einem Sarg auf einem Tierfriedhof oder Friedwald in der Erde bestattet. Urnen kosten von 100 € bis zu mehr als 400 €. Diese Urnen gibt es aus allen möglichen Materialien: Glas und Glasfaser, Harz, Holz, Keramik, Metall, Naturstein, Naturstoff und sogar Karton. Särge kosten zwischen 45 € und 200 €. Zusätzlich können sie auch einen Grabstein oder eine Grabplatte kaufen. Es folgen dann noch weitere Kosten durch die Grabmiete auf dem Tierfriedhof. Diese geht von 90 € – 300 € für kleine bis große Gräber für 3 Jahre Mindestruhezeit. Hier eine Beispiel Preisliste der Tierfriedhof Frankfurt GmbH als PDF. Als Tierliebhaber*in ist der Tod ihres Freundes und Familienmitglieds besonders schwer zu verkraften. In dieser Trauer kann ihnen ein Tierkrematorium auch psychologisch helfen und sie im Abschied begleiten. Es ist wichtig Trauer zu empfinden und Sie können sich auch mit anderen trauernden Tierfreunden austauschen. Dazu bietet diese Krematoriumkette ANUBIS-Partner Rhein-Main in Frankfurt am Main Zeilsheim sogar ein Forum an.
Welche Formen der Einäscherung gibt es?
Bei einer Einzeleinäscherung wird das Tier separat eingeäschert und der*die Tierhalter*in erhält somit die Asche seines Tieres zurück.
Bei einer Sammeleinäscherung werden mehrere Tiere zusammen eingeäschert. Die Asche hieraus verbleibt im Krematorium und wird nicht an den*die Tierhalter*in zurückgegeben. Sie kommt in ein Sammelgrab.
Möchten sie die Asche verstreuen empfiehlt sich das vorherige Feinmahlen der Asche durch das Krematorium.
Was passiert eigentlich mit meinem Tier, wenn ich es nicht bestatten lasse?
Wenn keine Bestattung gewünscht ist und sie Ihren Tierarzt oder ihre Tierärztin mit der Entsorgung beauftragen, wird Ihr Tier, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, der Tierkörperverwertung (TBA) übergeben. Eine Verbrennung ganzer Tierkörper findet in der TBA allerdings nicht statt. Die Haustiere werden zusammen mit Schlacht- und anderen Abfällen der Material-Kategorie K 1 mit Sammelfahrzeugen beim Tierarzt abgeholt. In der TBA werden diese „Abfälle“ gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in 5-cm-Stücke zerkleinert, bei 133 Grad und 3 Bar Druck 20 Minuten gekocht und dabei sterilisiert. Aus diesem Prozess entstehen Tiermehl, Tierfette und zum Beispiel Brennstoff, der in Zementfabriken genutzt wird. Zuvor entzogenes Fett darf zu Biodiesel verarbeitet werden. Die Entsorgung von Tierkörpern ist laut aktueller Bundesgesetzgebung durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), das auf der EU-Richtlinie 1774/2002 basiert, vorgegeben.
Kann ich mein Haustier auch im Garten begraben?

Ja sie dürfen im Rahmen der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ihr Haustier in einem privaten Gartengrundstück vergraben. Als Mieter*in müssen sie allerdings erst die Genehmigung durch den*die Vermieter*in einholen. Allerdings darf das Tier zum Beispiel nicht im Wald oder in Parks und öffentlichem Gelände und dergleichen bestattet werden.
Für das Grab im Garten gelten folgende Voraussetzungen:
Das Tier darf keine ansteckenden Krankheiten haben.
Es muss unter einer Schicht von mindestens 50 cm Erde begraben werden. Ansonsten könnten andere Tiere es wieder ausgraben.
Das Grundstück darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.
Das Grab muss einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern zum nächsten Weg oder zur nächsten Straße aufweisen.
Bei Verstoß gegen das Gesetz, kann es eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von 20000 € geben.
Haustiere mit Halter*in begraben?
Haustiere dürfen auch zusammen mit ihren Halter*innen in einem Grab beerdigt werden. Hier ist jedoch nur die Urnenbestattung möglich. Die Überführung und Einäscherung erfolgt getrennt nach Mensch und Tier im Human- oder Tierkrematorium. Sollte die gemeinsame Bestattung der Wunsch sein, muss der*die Tierhalter*in dies noch zu ihren oder seinen Lebzeiten schriftlich in einer Bestattungsverfügung festhalten.
Auch die Tierpräparation ist eine Möglichkeit sein Tier nach seinem Tode zu behalten.
Bei der Tierpräparation wird das Tier eben von einer*einem Präparator*in „ausgestopft“. Dieser Dienst wird jedoch selten von Tierhalter*innen in Anspruch genommen.
Die Trauerbewältigung.

Es trifft einen unvermittelt oder vorbereitet durch lange Krankheit oder hohes Alter des Haustiers, aber es ist immer schmerzhaft einen Freund zu verlieren. Ist das Haustier doch längst zu einem Familienmitglied geworden. Man steht auf und im täglichen Ablauf greift man instinktiv zum Tierfutter und möchte den Napf des geliebten Tieres füllen. Dann merkt man oft wie sehr das Tier in den Tagesablauf und das Leben integriert war. Man muss realisieren was geschehen ist und es ist ein Prozess, den man in der Trauer durchläuft. Eine würdevolle Tierbestattung kann bei diesem Prozess hilfreich sein. Außer das Grab zu besuchen und eine Kerze aufzustellen, kann man auch mittlerweile viele virtuelle Gedenkstätten für Haustiere nutzen. Dort kann man ein Online-Grab gestalten und virtuelle Kerzen anzünden. Das alles ist auch für andere Nutzer*innen des Onlineportals sichtbar. Sie können dann ihre Anteilnahme in ein virtuelles Kondolenzbuch schreiben. Dies ist eine weitere Möglichkeit, die Trauer gemeinsam mit anderen Tierfreunden zu verarbeiten. Man sollte seine Trauer auch nicht verstecken, sondern sie zulassen. Man kann dem Haustier auch noch einen Abschiedsbrief schreiben, damit ordnet man seine Gedanken und formuliert die Trauer. Man kann um sich möglichst lange an sein Haustier zu erinnern ein Fotoalbum gestalten, Bilder davon aufhängen und sich Videos ansehen, um dem Tier etwas näher zu sein. Auch wenn die Lücke groß ist, sollte man sich nicht sofort ein neues Haustier zulegen. Trauer braucht Zeit, doch für manch einen ist dies ebenfalls eine Möglichkeit über den schweren Verlust hinweg zu kommen.
Kontakt in Frankfurt:
ANUBIS-Partner Rhein-Main
Büro Süd:
Dr. Hans-Peter Clieves
Hofheimer Straße 1a
65931 Frankfurt-Zeilsheim
Tel: 069 30038980
Mobil: 0151 11511545
E-Mail: rhein-main@anubis-tierbestattungen.de
Tierfriedhof Frankfurt GmbH
Ferdinand-Porsche-Str. 2-4
60386 Frankfurt am Main
Tel: 069 42603640
Email: service@tierfriedhof-ffm.de
Friedhofgelände
Gontardstrasse / Ecke Holzweg
Frankfurt Rödelheim
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Quellen:
Frankfurter Neue Presse
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