Energiepauschale: 300 Euro für Rentner*innen
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass nach den ersten beiden Entlastungspaketen auch Senior*innen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro bekommen. Doch ein Teil wird über die Einkommenssteuer zurück gezahlt. Die Steuerlast könnte sich erhöhen.

Mit dem sogenannten Entlastungspaket-Rechner können Sie ausrechnen wie viel Ihnen von der Energiepauschale voraussichtlich übrig bleibt. Rentner*innen die einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen können doppelt abkassieren. Auch wenn Sie eine Rente aus dem Ausland erhalten, haben Sie Anrecht auf die Energiepauschale. Einmal von Ihrem Arbeitgeber und im Dezember von der Deutschen Rentenversicherung. Die überwiesene Summe muss weder bei der Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Alle Rentner*innen die zum Stichtag 1. Dezember 2022 ein Anrecht auf eine Alters- Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, haben einen Anspruch auf die Energiepauschale. Voraussetzung: Ihr Wohnsitz ist im Inland.
Wer bekommt das Geld nicht?
Wer eine Rente erst ab dem 1. Januar 2023 erhält, bekommt den Bonus leider nicht. Es gilt der Stichtag 01. Dezember 2022. Außerdem erhalten die das Geld nicht, die zwar eine Rente aus Deutschland beziehen aber im Ausland leben. Grund dafür ist laut dem Bürgerministerium für Arbeit und Soziales, die Gesetzgebung, dass man für die Energiepauschale einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen sein muss.
Wer muss warten?
Wer eine Rente erst ab dem 01. Dezember 2022 bekommt, muss bis spätestens zum 15. Dezember 2022 auf das Entlastungspaket warten.
Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?
Ab dem 1. Dezember bis spätestens zum 15. Dezember 2022.
Ich beziehe zwei Renten – gibt es den Bonus doppelt?
Nein, Sie erhalten den Bonus nur einmal, auch wenn Sie z. B als Witwe zwei Renten erhalten.
Muss ich die Energiepauschale beantragen?
Nein Sie müssen keinen Antrag oder ähnliches stellen, der Betrag wird automatisch von der Rentenversicherung auf ihr Konto überwiesen.
Quellen: www.mdr.de, www.bz-berlin.de, www.focus.de
Text von: Cihangir Basaran