Verhinderungspflege: Was bedeutet das?
Laut dem Statistische Bundesamt werden Gut drei Viertel (76 % oder 2,59 Millionen) aller Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Davon wurden 1,76 Millionen Pflegebedürftige in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Diese Angehörigen haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Was das ist geanau ist, wird in diesem Beitrag erläutert.
Viele Menschen in Deutschland betreuen und pflegen ihre älteren Angehörigen allein zu Hause – meist auch neben ihrem eigentlichen Beruf. Das dies auf Dauer seelisch wie auch körperlich anstrengend ist für den Pflegenden, kann sich bestimmt jede*r vorstellen. Sie sind oft großen Belastungen ausgesetzt, das auch über längerem Zeitraum. Schnell kommen sie an ihre Grenzen und sind nicht mehr in der Lage, ihre Angehörigen in vollem Umfang zu pflegen. Dafür gibt es die Verhinderungspflege, kurz VHP – eine Möglichkeit, einen Ausgleich stundenweise, tageweise und wochenweise zu schaffen. Auf welche Weise Sie dies tun, entscheiden Sie selbst. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden die Kosten für eine andere Betreuung übernommen, während die eigentliche Pflegeperson sich eine Auszeit bzw. einen Ausgleich schafft.
Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Verhinderungspflege beantragen zu können. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Leistungen die Verhinderungspflege umfassen kann und wo Sie entsprechende Anbieter finden.

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege zielt grundsätzlich darauf ab, dass die zu pflegende Person in ihrem vertrauten Umfeld bleiben kann und weiterhin die Pflege bzw. Betreuung bekommt. Infolgedessen können die Leistungen der Verhinderungspflege sehr unterschiedlich ausfallen. Welche Tätigkeiten üblicherweise im Alltag anfallen, wird mit der normalerweise betreuenden Person genau abgesprochen. Ob es haushaltsnahe Dienstleistungen sind wie Hilfe im Haushalt, die Erledigung der Einkäufe oder die Begleitung zu Arztbesuchen und anderen Terminen können dazugehören. Dazu kommen auch pflegerische Tätigkeiten wie z. B. Körperhygiene, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Einnahme von Mahlzeiten und vieles mehr. Damit die Ersatzpflege-Person, die übernimmt, genau weiß, was in Abwesenheit der Pflegeperson zu tun ist, fällt der Punkt der genauen Abstimmung sehr ins Gewicht.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn
- Sie den Angehörigen seit mindestens sechs Monaten in seinem Zuhause pflegen
- die Verhinderungspflege nicht den regelmäßigen pflegerischen Alltag ersetzt (z. B. weil wegen Schichtarbeit regelmäßig eine Vertretung benötigt wird) und
- wenn ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird – das ist allerdings auch im Nachhinein noch möglich
Das bedeutet, auch bei Pflegegrad 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt. (Quelle: seniorenlebenshilfe.de)
Was kaum einer weiß: Der Anspruch auf Verhinderungspflege verfällt nicht, wenn der*die Pflegebedürftige zusätzlich regelmäßig von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Das heißt, die normalerweise ehrenamtlich pflegende Person muss nicht allein pflegen. Es gibt keine Verhinderung, wenn die Pflege nur allein durch einen Pflegedienst erbracht wird.
Auf der Webseite Pflege.de gibt es einen Pflegegrad-Rechner. Dort könnt Ihr Euren möglichen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse ermitteln.
Verhinderungspflege – Höhe der Leistungen
Im Rahmen der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse bis zu 6 Wochen (= 42 Tage) pro Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro (Stand 2022) für Pflegekosten. Das gilt, wenn professionelle Pflegekräfte oder Personen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, die Ersatzpflege leisten. Für entfernte und nahe Verwandte gelten unterschiedliche Bedingungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung.
Verhinderungspflege beantragen
Wenn möglich, sollte man im Vorfeld den Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Etwa dann, wenn Sie bereits im Vorfeld absehen können, wann Sie eine Ersatzpflegeperson benötigen. Es ist jedoch auch möglich, denn Antrag auf Verhinderungspflege rückwirkend zu stellen, etwa dann wenn ein Notfall eingetreten ist oder, wenn Sie plötzlich krank wurden und Sie die Verhinderungspflege schlichtweg nicht beantragen konnten.
Bei Verhinderungspflege.de können Sie den jeweiligen Verhinderungspflege-Antrag ganz einfach online ausfüllen, es ist ein vorgefertigtes Formular. Danach drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und verschicken es an die entsprechende Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten.
Weitere ausführlichere Gesichtspunkte zur Verhinderungspflege finden Sie auf pflege.de.
Verhinderungspflege Anbieter finden
Hier finden Sie schnell und einfach einen entsprechenden Anbieter. Dafür müssen Sie nur die Webseite SeniorenLebenshilfe aufsuchen und schon werden Sie weitergeleitet zu einem Bereich, wo sie eine*n Lebenshelfer*in finden können. Navigieren Sie einfach zu Ihrem Bundesland und Ihrem Wohnort und verschaffen Sie sich einen Überblick. Unverbindlich und kostenlos können Sie sich direkt telefonisch beraten lassen.
Im Internet finden Sie aber auch entsprechende Verhinderungspflege Anbieter. Wie z. B. auf der Webseite Deutsche Seniorenbetreung. Navigieren Sie ganz nach unten, dort finden Sie den Eintrag „Jetzt Angebot einholen“.
(Autorin dol)